Begabtenförderung

Im Interesse einer individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern der Musikakademie VS gGmbH werden zwei Programme zur Leistungsförderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler angeboten:

– PreCollege:  Begabtenförderung für Kinder ab 9 Jahren

Die Schülerinnen und Schüler erhalten 60 Minuten Hauptfachunterricht mit 10% Rabatt und zusätzlich kostenfrei wöchentlichen Gruppenunterricht in Musiktheorie oder Gehörbildung.

– Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) ab 12 Jahren

Ziel der Studienvorbereitenden Ausbildung ist, dass alle Teilnehmer am Ende dieser Ausbildung in der Lage sind, die geforderten Kriterien einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule zu erfüllen.

Studieninhalte

Mit der Aufnahme in die SVA verpflichtet sich die Schülerin/der Schüler zur Belegung des folgenden Fächerkanons:

– schulwöchentlich 75 Minuten Hauptfachunterricht in seinem ersten Instrumental- oder Vokalfach.

– schulwöchentlich 30 Minuten Unterricht in einem Nebenfach (Klavier für Melodieinstrumente bzw. Gesang/ Melodieinstrument/ Schlagzeug für Pianisten und Gitarristen)

– schulwöchentlich 45 Minuten Gruppenunterricht in Musiktheorie oder Gehörbildung.

– die Belegung eines Ensembles/Chors oder Orchesters ist für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer verpflichtend. Sollte kein geeignetes Angebot an der Musikakademie oder den Kooperationspartnern vorhanden sein, können externe Angebote wie z. B. Ensembles einer allgemeinbildenden Schule nach Rücksprache mit der Schulleitung und der Musikschulleitung angerechnet werden.

– ebenso ist die Teilnahme an Wettbewerben wie u. a. „Jugend Musiziert“, sowie Schülervorspielen der Musikakademie VS für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer verpflichtend.

Zulassung und Aufnahmeprüfung

Über die Vergabe einer Förderung entscheidet eine Jury an einem zentralen Vorspieltermin.  Stichtag für die Altersgrenzen ist der 1. September. Die Aufnahme erfolgt jeweils für ein Musikschuljahr (01.09. – 31.08. des Folgejahres). Am Ende des Schuljahres können sich die Stipendiaten nach Vorlage von Leistungsnachweisen im Hauptfach und den Nebenfächern und durch ein erneutes Bewertungsvorspiel für ein weiteres Jahr Stipendium bewerben.

Das Vorspiel dauert 5 – 10 Minuten und soll mindestens zwei Werke unterschiedlicher Stilistik, Epoche oder Charakters abbilden. Im Anschluss daran wird ein kurzes Gespräch mit der Kandidatin/dem Kandidaten über Hintergrundinfos zu den vorgetragenen Werken, sowie deren Motivation stattfinden. Die Anmeldefrist zur Aufnahmeprüfung für das kommende Schuljahr ist jeweils der 30. Juni. Die Aufnahmeprüfung findet im Juli statt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt schriftlich im Laufe der Woche nach dem Vorspiel.

Voraussetzung für eine Aufnahme in die SVA

Die Kandidatin/der Kandidat muss zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens ein Jahr als Schüler/Schülerin an der Musikakademie angemeldet sein. Die gebührenpflichtige Belegung von 45 Minuten Instrumentalunterricht im Hauptfach wird ebenfalls vorausgesetzt.

Nachweise

Nachweise zu erbrachten Leistungen sowie zur Repertoireerarbeitung sind in einem Studienbuch zu dokumentieren.

Zum Ende des ersten Halbjahres werden gemeinsam mit der Hauptfachlehrkraft die Fortschritte besprochen und die Teilnahme an den Pflichtfächern überprüft. Im Februar des laufenden Schuljahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Bei mangelndem Fortschritt und häufigem Fehlen kann die Förderung abgebrochen werden.

Die Programme der Leistungsförderung verfügen über eine begrenzte Anzahl an Plätzen. Kinder und Jugendliche, die sich im besonderen Maße durch Begabung, Fleiß, Engagement und Interesse für die Musik auszeichnen, können sich auf Vorschlag der Hauptfachlehrkraft für einen Platz in der Leistungsförderung bewerben.