Regelungen für den Unterricht an der Musikakademie

1. Unterrichtsart und Unterrichtsdauer

Die Akademie bietet Unterricht einzeln, in Gruppen oder in Klassen an. Die Unterrichtsdauer und die Gruppenstärke sind in Verbindung mit der Höhe des Unterrichtsentgelts in der Entgeltordnung geregelt.

2. Unterrichtsjahr

Das Schuljahr der Akademie beginnt am 01. September und endet am 31. August des Folgejahres. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg. Hierzu gehören auch die beweglichen Ferientage. Fallen mehrere Feiertage auf gleiche Wochentage, so erfolgt eine Sonderregelung.

3. Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind

  • bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigten,
  • bei volljährigen Schülern der Schüler selbst,
  • wer die Verpflichtung zur Zahlung der Schulgelder und sonstigen Entgelte der Akademie gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat.

Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

4. Anmeldung

Die Anmeldung ist jederzeit zum Monatsbeginn möglich und erfolgt schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars der Akademie. Die Einteilung zum Unterricht erfolgt sofort, sofern ein Platz verfügbar ist.

5. Kündigungen

Abmeldungen sind während der ersten 4 Wochen nach Vertragsbeginn (Probezeit) jederzeit, danach nur zum 28.02 und 31.08. eines Jahres möglich und müssen, um rechtsgültig zu sein, jeweils schriftlich bis spätestens 31.12. bzw. 30.06. dem Sekretariat vorliegen. In begründeten Einzelfällen (z. B. längere Krankheit, Wohnortwechsel oder Schülertausch) sind Ausnahmen möglich.

6. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

Die Höhe des Unterrichtsentgelts richtet sich nach den aktuell gültigen Unterrichtstarifen der Musikakademie und erfolgt monatlich durch Abbuchung per Lastschrift. Die Erteilung einer stets widerruflichen Einzugsermächtigung an die Akademie erfolgt zusammen mit der Anmeldung und ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Unterrichtsvertrags.
Als monatliche Rate erhobenes Unterrichtsentgelt ist für den laufenden Monat 14 Tage nach erstmaliger Rechnungsstellung, danach jeweils zum 15. des Monats für den laufenden Monat auch während der Schulferien durchgängig zur Zahlung fällig.
Weitere Rechnungsstellungen erfolgen nur bei Änderung der Höhe des Schulgeldes.

7. Zahlungspflichten bei Beendigung des Unterrichts oder Stundenversäumnis

7.1.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Schule zu vertreten hat und ist ein Vor- oder Nachholen während des Schuljahres nicht möglich, sodass 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr nicht erreicht werden, wird das Schulgeld nach Ende des Schuljahres anteilig zurückerstattet. Die Abrechnung der Rückerstattung erfolgt auf der Basis von schuljährlich 36 Unterrichtseinheiten.

 

7.2.

Bei einem vom Schüler verursachten Stundenversäumnis bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes bestehen. Ausnahme:
Ununterbrochene Krankheit ab der dritten Unterrichtswoche / dem dritten Stundenversäumnis, nach Beginn der Krankheit (auf Antrag und unter Vorlage eines Attestes), ununterbrochener Auslandsaufenthalt ab der dritten Unterrichtswoche / dem dritten Stundenversäumnis seit Beginn des Aufenthalts. Die Akademieverwaltung kann in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen.
Die Abrechnung der Rückerstattung erfolgt nach Ende des Schuljahres auf der Basis von schuljährlich maximal 36 Unterrichtseinheiten. Ein vom Schüler verursachter Unterrichtsausfall verpflichtet die Akademie nicht zum Nachholen des Unterrichts.

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden marktübliche Verzugszinsen berechnet. Ein Zahlungsrückstand von mehr als drei Monatsraten oder immer wieder auftretende Zahlungsrückstände (schlechte Zahlungsmoral) berechtigen die Akademie, den Schüler vom Unterricht auszuschließen. Bis dahin angefallene Unterrichtsentgelte bleiben aber zur Zahlung fällig.