Förderprogramme für besondere Talente

Für besonders interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler bietet die Musikakademie VS gGmbH zwei Förderprogramme an. Diese  Programme verfügen über eine begrenzte Anzahl an Plätzen. Kinder und Jugendliche, die sich in außergewöhnlichem Maß durch Begabung, Fleiß, Engagement und Interesse für Musik auszeichnen, können sich auf Vorschlag der Hauptfachlehrkraft für einen Platz bewerben.

PreCollege – für Kinder ab 10 Jahren

  • erweiterter Einzelunterricht im Hauptfach – schulwöchentlich 60 min (mit einer 10-prozentigen Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt)
  • kostenfreier Gruppenunterricht in Musiktheorie & Gehörbildung

Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) – für Jugendliche ab 12 Jahren

Ziel der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule zu bestehen. Weil die SVA vom Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt wird, fallen für die Geförderten lediglich Kosten für 45 min Einzelunterricht an. Im Gegenzug verpflichten sie sich zur Belegung des folgenden Fächerkanons:

  • Einzelunterricht im instrumentalen oder vokalen Hauptfach – schulwöchentlich 75 min (zum Entgelt für 45 min Einzelunterricht)
  • Einzelunterricht im instrumentalen oder vokalen Nebenfach – schulwöchentlich 30 min
  • Gruppenunterricht in Musiktheorie & Gehörbildung – pro Schulhalbjahr mindestens 6 Unterrichtseinheiten à 45 min (= 4,5 Zeitstunden)
  • Mitwirkung in einem Ensemble der Musikakademie oder eines Kooperationspart­ners – mindestens 9 Zeitstunden pro Schulhalbjahr
  • Teilnahme an Vorspielen und Konzerten – mindestens eines pro Schulhalbjahr
  • idealerweise Teilnahme an Wettbewerben wie „Jugend Musiziert“ o. ä.

Die Aufnahme in die SVA erfolgt aufgrund einer Prüfung vor einer Jury aus mindestens vier Fachpersonen. Die Prüfungsanforderungen sind abhängig vom Fach und vom Alter der Kandidaten und können individuell erfragt werden. Nachweise der Belegungen sowie zur Repertoire-Erarbeitung werden in einem Studienbuch dokumentiert. Mindestens einmal pro Förderperiode (Schulhalbjahr) erfolgt eine Leistungsüberprüfung. Bei mangelndem Fortschritt kann die Förderung beendet werden.